Ganz aktuell hat die Geschäftsstelle ein neues Genehmigungsverfahren zur Abwicklung von Patientenfahrten der Techniker Krankenkasse erreicht.
Das Unternehmen erhält nur noch ein Begleitschreiben und ein Formular zur Aufzeichnung der Fahrten, das die Techniker Krankenkasse zur Abwicklung von Patientenfahrten verwendet. Das Begleitschreiben enthält den Patientennamen sowie die Patientenadresse und den Hinweis darauf, dass die TK die Kosten für die Fahrten für einen bestimmten Zeitraum und Frequenz pro Woche gemäß SGB übernimmt. Außerdem enthält das Schreiben ein Geschäftszeichen der Krankenkasse.
Für die Abrechnung wichtige, unverzichtbare Angaben fehlen. Begründet hat man dies mit dem Datenschutz. So funktioniert das System natürlich nicht. Falls Ihnen dieses neue Verfahren auch schon bekannt ist, bitten wir um Hinweis an die Geschäftsstelle. Das anonymisierte vollständige Genehmigungsschreiben und die Fahrtenliste des LE können Sie hier einsehen.
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