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IK muss auf Adresse des Betriebssitzes lauten

AOK Niedersachsen bittet um Beachtung und kontrolliert

Im Zusammenhang mit Prüfungen ist nun wiederholt aufgefallen, dass Unternehmen das IK nicht immer mit der Betriebssitzadresse verknüpft haben, sondern teilweise auch mit der Privatadresse.

Dies ist wird ab sofort insbesondere von der AOK Niedersachsen beanstandet. Wir bitten deshalb darum, zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass IK und Betriebssitz zueinander gehören. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um möglichst unverzügliche Korrektur, damit dies bei künftigen Prüfungen nicht mehr zu vermeidbarem Ärger führen kann.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.