Fachvereinigung <br>Möbelspedition

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Möbelspedition

Abschluss von Verträgen bei Online-Geschäften

Erweiterung der Informationspflichten beim Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Unternehmen, die ein Online-Portal betreiben, um ihre speditionellen Leistungen gegenüber Endverbrauchern (B2C) anzubieten, müssen ab 1.8.2012 berücksichtigen, dass die Informationspflichten beim Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, also in klassischer Weise für den Vertrieb über Online-Shops, erweitert werden.

Auf der Bestellübersichtsseite müssen eine Leistungsbescheibung, die Mindestlaufzeit, der Gesamtpreis und Zusatzkosten „klar und verständlich“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Nähere Einzelheiten lesen Sie hier:

Informationen zum Abschluß von Online-Geschäften (pdf, 51624 Byte)

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