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Güterkraftverkehr und
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StVONovelle: Bundesrat beschließt gravierende Änderungen

Mit der StVONovelle hat der Bundesrat wesentliche Änderungen für Großraum und Schwertransporte beschlossen.

Geändert wird die Behördenzuständigkeit in § 47 Abs. 1 und 2 StVO sowie die Gebührenordnung  Straßenverkehr (Nr. 263.1 GebOSt). BGL und BSK wenden sich an den Bundesverkehrsminister Scheuer.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.