Nach der Veröffentlichung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms hat die Regierung nun den Entwurf des Klimaschutzgesetzes beschlossen und in den Gesetzgebungsprozess gegeben.
Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung internationaler und europäischer klimapolitischer Zusagen in nationales Recht. Für den Verkehrssektor soll eine Reduktion der zulässischen Jahresemissionswerte (CO2-Äquivalent) von 150 Mio. Tonnen (2020) auf 95 Mio. Tonnen (2030) festgelegt werden. Das Gesetz muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Für die Einhaltung der Sektorziele ist dann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortlich.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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