Das Bundesumweltministerium (BMU) hat nach kürzlichen Gesprächen mit Vertretern der Verbände - u.a. dem BGL - ein auch mit den Ländern abgestimmtes Arbeitspapier veröffentlicht, in dem strittige Fragen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie Behörden-zuständigkeiten erläutert werden. Das neue Gesetz tritt bereits am 01. Juni 2012 in Kraft.
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