Anzeigepflicht von Abfalltransporten nach § 53 KrWG ab 01. Juni 2012
Erklärung der Abwicklung
Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim, welches als zentrale Behörde für Anzeigen von Abfalltransporten in Niedersachen zuständig ist, weisen wir ausdrücklich auf folgende Abwicklung hin:
Abwicklung der Anzeigeflicht (pdf, 22126 Byte)
Formblatt für die Anzeige von Abfalltransporten (pdf, 350961 Byte)
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