Gesamtverband
Verkehrsgewerbe
Niedersachsen

GVN/GÖD-Tarifvertrag gilt künftig bei Ausschreibungen in Niedersachsen

GVN begrüßt Entscheidung des Wirtschaftsministers für Tarifvielfalt im ÖPNV

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Hannover (14.07.2020). Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. begrüßt die Entscheidung des Wirtschaftsministers Dr. Bernd Althusmann, künftig bei Ausschreibungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Tarifvertrag mit dem größten Verbreitungsgrad, zwischen GVN und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), für repräsentativ zu erklären.

Daneben liegen in Niedersachsen bereits zwei weitere repräsentative Tarifverträge vor, an denen jeweils die Gewerkschaft ver.di beteiligt ist.

„Die Entscheidung von Minister Althusmann ist sehr zu begrüßen. Es war höchste Zeit, unseren Tarifvertrag bei Ausschreibungen anzuerkennen, denn er ist im ÖPNV der am meisten verbreitete Tarifvertrag in ganz Niedersachsen. Leider musste die Stadt Leer erst den Rechtsweg bis zum OLG Celle beschreiten, damit unser Tarifvertrag zur Anwendung kommt, aber damit ist jetzt endlich Schluss. Der Tarifvertrag schafft mehr Rechtssicherheit für Städte und Kommunen und gleichzeitig weniger Bürokratie bei der Abrechnung für unsere von der Coronakrise gebeutelten Busbetriebe“, so GVN-Vizepräsident Karl Hülsmann.

„Ich habe Verständnis, wenn eine Gewerkschaft für sich bislang das „Highlander-Prinzip“ in Anspruch nimmt, getreu dem Motto: „Es kann nur eine Gewerkschaft im ÖPNV geben“. Aber dieses Selbstverständnis passt nicht zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz. Das Vergabegesetz hat nicht zum Ziel, Wettbewerb zu verhindern – auch nicht unter Gewerkschaften – sondern Wettbewerb zuzulassen. Es ist erfreulich, dass die unfairen Angriffe gegen unseren Sozialpartner bei der Entscheidung des Ministers für den GVN/GÖD-Tarifvertrag keine Rolle gespielt haben. Entscheidend ist allein der Verbreitungsgrad eines Tarifvertrages, also die Zahl der Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder, die im ÖPNV tätig sind und für die der Tarifvertrag gilt. Da der Verbreitungsgrad der beiden übrigen Tarifverträge deutlich geringer ist, hat das Ministerium zu Recht den GVN/GÖD-Tarifvertrag in die Liste der repräsentativen Tarifverträge aufgenommen“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.

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