Fachvereinigung <br> Taxi und Mietwagen

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Taxi und Mietwagen

Erstaunlich – freiwillig mehr Bürokratie produzieren?

Immer getrennte Verordnungen für Hin- und Rückfahrt ???– Nein!!!

Durchführung und Abrechnung von Patientenfahrten ist bereits von Hause aus mit reichlich Bürokratie verbunden. Insofern sollten alle Beteiligten daran interessiert sein, diesen Aufwand nicht weiter zu steigern. Erstaunlich ist es deshalb, wenn ein Allgemeinmediziner behauptet, dass Patientenfahrten grundsätzlich - auch bei ambulanten - einzeln und getrennt nach Hin- und Rückfahrt verordnet werden müssen, auch für Fahrten von Patienten mit Merkzeichen/Pflege (dafür gilt bekanntlich die Genehmigungsfiktion).

Grundsätzlich muss der Arzt natürlich die Notwendigkeit jeder einzelnen Fahrt unter medizinischen Aspekten überprüfen, und nur wenn diese gegeben sind, kann es auch eine Verordnung für den Patienten geben. Dies bedeutet auch, dass unter Umständen die Hinfahrt mit dem Taxi oder sogar mit dem Krankenwagen erfolgt, die Rückfahrt allerdings nicht. Und dass bei Einweisung in ein Krankenhaus die Patienten-Hinfahrt vom Haus-/Facharzt verordnet wird und die Entlassungsfahrt vom Krankenhausarzt, kann man ebenfalls nachvollziehen, bei ambulanten allerdings nicht. Das würde ja in letzter Konsequenz bedeuten, dass für jeden Dialyse-/Chemotermin zwei VOen ausgestellt werden müssten: Getrennt Hin- und Rückfahrt. Das kann kaum im Sinne des Erfinders sein.
 
Trotzdem haben wir diesen Fall unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen, vorgelegt. Ein Kommentar war besonders eindeutig und wir geben ihn hier auszugsweise wieder: „….höre ich das erste Mal. Die neuen Verordnungsvordrucke haben wie die alten die Felder für Hin- und Rückfahrt. Der (Arzt) muss nur beide Kreuze setzen. Das wäre doch der totale Wahnsinn, wenn man unnötig Papier produziert für solche Fahrten. Wenn der Arzt weiß, dass ein anderes Unternehmen, bzw. eine andere Beförderungsform auf einem der Wege erforderlich ist, dann gibt es eine neue Verordnung. Wenn aber davon auszugehen ist, dass beide Fahrten mit dem gleichen Leistungserbringer erfolgen, kenne ich keinen Grund für zwei Verordnungen.“ Punkt! Und derselbe Leistungserbringer dürfte die Regel sein.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.