Fachvereinigung <br> Taxi und Mietwagen

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Taxi und Mietwagen

Beförderung von positiv Getesteten im Taxi-/ Mietwagen

Grundsätzlich besteht im Taxi nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Beförderungspflicht. Bereits dort werden Einschränkungen gemacht. In der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) werden im § 13 (Beförderung von Personen) weitere Einschränkungen gemacht, die es nach allgemeiner Rechtsauffassung erlauben, Fahrten mit positiv Getesteten abzulehnen. Die BOKraft spricht vom „Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal“ und räumt diesen auch ein, Fahrten abzulehnen.

Eine Verpflichtung Fahrten mit positiv Getesteten im Taxi auszuführen kann daraus und auch aus den beigefügten Hinweisen des NLGA (Niedersächsische Landesgesundheitsamt) nicht abgeleitet werden. Wer solche Fahrten durchführt, sollte die Hinweise des NLGA beachten.

NLGA Hinweise Beförderung (pdf, 157811 Byte)

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