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Neue Straßenverkehrsordnung auf der Kippe

Formfehler bringt Verschärfung der Strafen für schnelles Fahren zu Fall

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Langsam aber sicher wird man das Gefühl nicht los, dass das Bundesverkehrsministerium in bayerischen Händen nicht besonders gut aufgehoben ist. Denn seit vielen, vielen Jahren ist dieses Ministerium eine feste Bastion der Bayern. Viel Gutes ist dabei nicht wirklich herausgekommen. Die gescheiterte Lkw-Maut ist ein solches Beispiel. Gegen den Rat von Experten hatte man damals versucht, diese durchzudrücken und scheiterte am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Trotzdem hat man genau den gleichen Fehler bei der Pkw-Maut wieder gemacht, und wieder scheiterte man vorm EuGH. Und weil Minister Scheuer, jung, dynamisch, modern und tatkräftig wie er sich sieht, Entschlossenheit demonstrieren wollte, böse Zungen vermuten einen Zusammenhang mit den Wahlen in Bayern, hat er die Mautverträge schnell noch unterschrieben, bevor der EuGH sein Urteil gefällt hatte. Dass dies den deutschen Steuerzahler nun möglicherweise mehrere 100 Millionen € Schadenersatzzahlungen kostet, macht das Ganze nicht besser.
 
Nicht besser sind die ständigen Versuche des Bundesverkehrsministeriums, das PBefG möglichst schnell und möglichst liberal zu ändern, sodass Plattformbetreiber und private Poolingdienste endlich leichtes Spiel haben. Dies steht auf einem weiteren Blatt, auch kein Ruhmesblatt. Und wäre dies nicht schon schlimm genug, man muss Schlimmstes bei der handwerklichen Umsetzung befürchten. Dies zeigt die aktuelle Debatte um die gerade erst geänderte Straßenverkehrsordnung mit einer deutlichen Verschärfung zum Beispiel für zu schnelles Fahren. Wirklich haben wollte der Bundesverkehrsminister diese Verschärfungen nicht, daran hat er keinen Zweifel gelassen, aber die Bundesländer haben die Verschärfungen schließlich durchgesetzt. Dass dies ein Grund dafür sein könnte, dass die Änderungsverordnung so mangelhaft ist, dass sie nun nach Auffassung von Juristen wegen eines Formfehlers nichtig ist, wäre natürlich eine bösartige Unterstellung. Vermutlich ist es einfach nur ein ganz normaler Fehler beim Schnellschussminister. Keine Frage, Raserei und insbesondere rücksichtsloses Fahren und dichtes Auffahren gefährden die Verkehrssicherheit und müssen scharf geahndet werden. Es sollte allerdings auf einer verlässlichen Verordnungsgrundlage passieren. Den Fehler sieht der Minister nach Zeitungsberichten eher nicht in seinem Haus, kein Wunder, auch bei der Maut sieht er keinerlei Fehler. Wohl dem, der sich seine Arbeit so schönreden kann.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.