Mit ihrer am 1. Oktober 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung strebt die Bundesregierung ein Entlastungsvolumen für die Wirtschaft um insgesamt 16 Milliarden Euro an. Der gestern (5. November 2025) vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenkatalog zur Bürokratieentlastung (siehe unten) ist demgegenüber ein viel zu kleiner Schritt und gleicht eher einem Einschnitt mit der Nagelschere als dem Einsatz der viel zitierten Kettensäge. Die hier vorgesehenen Entlastungen belaufen sich „lediglich“ auf Millionensummen, von denen nur wenige Maßnahmen direkt auf den Logistiksektor wirken und dann auch nur mittelbar. Ein spürbarer Bürokratieabbau, wie für den Logistiksektor noch in der vergangenen Legislaturperiode von der Kommission Straßengüterverkehr des Bundesverkehrsministeriums (hier hatte u. a. der DSLV entscheidende Impulse geliefert) erarbeitet, ist nicht erkennbar.
Hervorzuheben sind
• Änderung der VwV-StVO, zur Erleichterung und Beschleunigung von Großraum- und Schwertransporten (GST), durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Erlaubnisverfahren,
• Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung,
• Planungen und Genehmigungen für den Infrastrukturbau zu beschleunigen,
• die nationale PtL-Quote für den Luftverkehr abzuschaffen,
• das Energieeffizienzgesetz zu novellieren,
• die Schwelle zur Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten in KMU von 50 auf 250 Beschäftigte anzuheben und
• sich auf EU-Ebene weiterhin für die Umsetzung des Omnibus I-Pakets (Anhebung der Schwellenwerte und Reduzierung der CSRD- und CSDDD-Berichtspflichten) einzusetzen.
Sämtliche Vorhaben (mit Ausnahme der VwV-StVO für GST) bedürfen der parlamentarischen Zustimmung in Deutschland und auf europäischer Ebene und sind deshalb derzeit zunächst nur Absichtserklärungen der Bundesregierung.
Quelle: DSLV_2025-11-06_FH
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