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BMDV legt 5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz vor

Mit einem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollen die neuen Mautteilsätze zur Anlastung der vom Straßengüterverkehr verursachten Infrastruktur-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die angekündigten zusätzlichen CO2-basierten Mautteilsätze sollen nach Angaben des BMDV in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz - Informationen (pdf, 210370 Byte)
5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz - Referentenentwurf (pdf, 127052 Byte)
5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz - Wegekosten (pdf, 1948834 Byte)
5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz - Externe Kosten (pdf, 450233 Byte)
5. Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßenmautgesetz - Schreiben BMDV (pdf, 392681 Byte)

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