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Aus „De-minimis“ wird „Umweltschutz und Sicherheit“ - Antragsstart am 5. Februar 2024

2024-01-30

Wir berichteten über die Vorbereitungen und den Start der Förderperiode 2024 im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) zum 5. Februar 2024. Wir wissen, dass u. a. der Fördermöglichkeiten im Reifenbereich stark genutzt wird. Hierzu liegt uns eine Information des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. vor.

Das Bundesministerium für Logistik und Mobilität (BALM, früher BAG) hat am 22.01.2024 mitgeteilt, dass das Förderprogramm in 2024 nicht mehr De-minimis, sondern zukünftig „Umwelt und Sicherheit (US)“ heißt, da sich aus dieser neuen Bezeichnung der Sinn der Förderung besser erschließt.

Ebenfalls wurde der aktuelle Maßnahmen-Katalog für das US-Förderprogramm 2024 veröffentlicht.

Die Fördermöglichkeiten im Reifenbereich sehen, unverändert zu 2023, wie folgt aus:

  • Reifen mit 3PMSF/Schneeflocken/Alpine (Reifen nur mit M+S, MS bzw. M/S-Kennzeichnung entfallen!), nach Kategorie 1.3, Fördermaßnahme 1.3059 der Förderrichtlinie, auf allen Achsen mit Ausnahme der Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen zu 100%* förderfähig.

Außerdem werden Reifen mit folgenden Eigenschaften der neuen Reifenkennzeichnungs-(label)verordnung, nach Kategorie 1.9, Fördermaßnahmen 1.9001 bis 1.9009, wie folgt gefördert:

  • Reifen die mit Reifenabrollgeräusch der Klasse A gekennzeichnet sind und
    • eine Rollwiderstandsklasse D oder E aufweisen, werden mit 30%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
    • eine Rollwiderstandsklasse C aufweisen, werden mit 60%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
    • eine Rollwiderstandsklasse B aufweisen, werden mit 70%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
    • eine Rollwiderstandsklasse A aufweisen, werden mit 80%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
  • Reifen die mit Reifenabrollgeräusch der Klasse B oder C gekennzeichnet sind und
    • eine Rollwiderstandsklasse C aufweisen, werden mit 30%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
    • eine Rollwiderstandsklasse B aufweisen, werden mit 40%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
    • eine Rollwiderstandsklasse A aufweisen, werden mit 50%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
  • Runderneuerte Reifen werden weiterhin pauschal mit 50%* des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten gefördert.
  • Bitte beachten Sie, dass auch Montagekosten und Kosten für Montagehilfsmittel zu 100%* förderfähig sind!

* angegebene Förderquote bezieht sich immer auf max. 80% der Gesamtkosten. Es gelten Fördergrenzen pro Fahrzeug und Unternehmen.

Der Antragsfrist für die Förderung in 2024 beginnt am 5. Februar 2024 um 9:00 Uhr, die Antragstellung soll wie üblich über das BALM e-Service-Portal genutzt werden, wobei hier noch Anpassungen erforderlich sind.

Alle weiteren Informationen zum De-minimis Förderprogramm sind wie immer auf der BALM-Webseite unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/ Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html abrufbar.

(Quelle: BRV)

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