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Polen: Änderungen im SENT-System (elektronische Steuer- und Zolldienste)

Am 21. April 2023 hat das polnische Finanzministerium die Verordnung über Waren, die unter das Kontrollsystem für den Straßen- und Schienengüterverkehr und den Handel mit Brennstoffen (SENT) fallen, geändert.
Ab diesem Datum umfasst das SENT-System den Transport von Getreide, Eiern, Geflügelfleisch und Imkereiprodukten.
 

Das SENT-System umfasst die Beförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß den folgenden Abschnitten des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013:
- Getreide, Teil I, wenn das Bruttogewicht der Warensendung 500 kg übersteigt - Code im SENT-Register 000101,
- Eier, Teil XIX, wenn ihre Anzahl in der Warensendung 900 Stück übersteigt - Code im SENT-Register 000102,
- Geflügelfleisch, Teil XX, wenn das Bruttogewicht der Warensendung 250 kg übersteigt - Code in der Liste SENT 000103,
- Bienenprodukte, Teil XXII, wenn das Bruttogewicht der Warensendung 10 kg übersteigt - Code im SENT-Register 000104.
 

Die Verpflichtung zur Meldung an das SENT-Register gilt für:
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der oben genannten Waren,
- den Transport von Waren zwischen anderen EU-Mitgliedstaaten durch das Gebiet Polens.
 

Die Beförderung von Waren, die auf dem polnischen Staatsgebiet beginnen, ist von der SENT ausgenommen.

Weitere Informationen in polnischer Sprache sind hier einsehbar: https://bit.ly/3ApSypA

Quelle: ZMPD, polnisches Finanzministerium

 

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