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Palettentausch

Der DSLV teilt die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), dass Zahlungen, die zum Ausgleich einer Palettenschuld geleistet werden, einen Schadensersatz darstellen. Rechnungen über diese Zahlungen sind daher umsatzsteuerfrei auszustellen. Dies hat das BMF bereits mit Schreiben vom 5. November 2013 ausgeführt.

DSLV Schreiben vom 23. Januar 2023 (pdf, 173711 Byte)
Schreiben BMF vom 05. November 2013 (pdf, 53333 Byte)

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