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Abrechnung von Entladegebühren

Ein am Frankfurter Flughafen ansässiger Luftfrachtabfertiger hat angekündigt, zum 1. Januar 2019 die Entladung von Export-Lkw gegenüber den anliefernden Spediteuren abzurechnen.

Die Abrechnung von Entladegebühren gegenüber dem anliefernden Speditionsunternehmen hält der DSLV für unberechtigt, es sei denn, es besteht eine vertragliche Absprache, dass der Spediteur zur Entladung des anliefernden Fahrzeugs verpflichtet ist.

Rechtliche Informationen und eine Empfehlung des DSLV finden Sie hier.

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