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Verpackungsgesetz: Neue Pflicht für Fulfilment-Dienstleister ab 1. Juli 2022

Fulfilment-Dienstleister sind nach dem neuen VerpackG ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, die Registrierung der Hersteller der Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Beteiligung an einem dualen System zu überprüfen.

Wichtige Änderungen für die Speditions- und Logistikbranche und Hinweise zur Umsetzung der Prüfpflicht in der Praxis sowie das Gesetz finden Sie hier.

Neue Pflicht für Fulfilment-Dienstleister ab 1. Juli 2022 - Informationen (pdf, 200712 Byte)
Neue Pflicht für Fulfilment-Dienstleister ab 1. Juli 2022 - Gesetz (pdf, 178389 Byte)

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