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Referentenentwurf zur Nationalen Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV) – Ihre Stellungnahme bis zum 11. November 2025

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat den Referentenentwurf einer Nationalen Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV) zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verordnung soll der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften dienen, ein nationales Luftsicherheitsprogramm zu erstellen und fortzuentwickeln. Sie konkretisiert die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen nach

  • § 8 (Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber)
  • § 9 (Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtbetreiber) und
  • § 9a (Sicherheitsmaßnahmen der Beteiligten an der sicheren Lieferkette)

des Luftsicherheitsgesetzes.

 

Die NLspV enthält Einzelvorschriften zu

  • Zugangskontrollen und Überprüfungen von Fahrzeugen an Flughäfen
  • Informationssicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen
  • Notfallplänen und interner Qualitätssicherung
  • Anforderungen an Luftsicherheitsprogramme der Beteiligten
  • Besondere Regelungen für Transporteure (Zulassungsanforderungen, Sicherheitsprogramme, Vor-Ort-Überprüfungen)

Der DSLV bittet um Ihre Einschätzung, ob und inwiefern durch die NLspV konkrete praktische Umsetzungsprobleme sowie Mehraufwand (bürokratisch, personell, finanziell) entstehen könnten. Damit Ihre Anmerkungen zum Referentenentwurf noch in die fristgerechte Stellungnahme des DSLV aufgenommen werden können, bitten wir um Ihre Rückmeldung an RWintjes@dslv.spediteure.de bis spätestens 11. November 2025.

 

 

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