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Klimaschutz: Steuerliche Anreize für den Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe schaffen

In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder mehrerer Bundestagsausschüsse hat sich eine vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik initiierte Verbändeallianz für eine Ergänzung des Energiesteuergesetzes ausgesprochen. Ziel ist die steuerliche Entlastung fortschrittlicher Biokraftstoffe (HVO100, Bio-LNG und Bio-CNG).

 

Bis die Elektrifizierung als Mittel zur Emissionsfreiheit in diesem Transportsegment technisch ausgereift und einsatzfähig ist, stehen zur unmittelbaren CO2-Reduzierung in diesem Jahrzehnt allein fortschrittliche flüssige (HVO100) und gasförmige Biokraftstoffe (Bio-LNG und Bio-CNG) der jeweils neuesten Generation zur Verfügung. Das CO2-Einsparpotenzial gegenüber fossilen Kraftstoffen liegt bei 85 bis 90 Prozent.

 

Für den flächendeckenden Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe im Straßengüterverkehr müssen wirtschaftliche Anreizstrukturen, die – anders als für die Elektromobilität – aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nicht mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz geschaffen werden können. Zur Förderung und zur Beschleunigung der Klimaschutzanstrengungen des Logistiksektors schlagen wir deshalb eine EU-rechtskonforme Ergänzung des Energiesteuergesetzes vor.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.