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ElektroG: Übergangsfrist für Prüfpflicht der Fulfillment-Dienstleister verlängert

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hatte bereits mit dem RS 112/2021/a vom 28. Mai 2021 ausführlich über das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes berichtet.

 

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes wurde im für die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister (FFDL) eine Prüfpflicht verankert. Danach haben diese Akteure die Registrierung des jeweiligen Herstellers oder seines Bevollmächtigten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) zu überprüfen, bevor sie das Anbieten auf dem Marktplatz ermöglichen beziehungsweise Fulfillment-Dienstleistungen erbringen.

 

Der Bundesrat hat durch Verzicht auf Anrufung des Vermittlungsausschusses am 25. November 2022 der Verschiebung der Kontrollpflichten von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli 2023 zugestimmt.

 

Der Bundesratsbeschluss vom 25. November 2022 sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes finden Sie hier.

ElektroG: Gesetzesentwurf - Übergangsfrist für Prüfpflicht der Fulfillment-Dienstleister verlängert (pdf, 255798 Byte)
ElektroG: Gesetzesbeschluss - Übergangsfrist für Prüfpflicht der Fulfillment-Dienstleister verlängert (pdf, 322912 Byte)

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