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Einsatz elektronischer Beförderungspapiere beim grenzüberschreitenden Transport

Mit der BMVI-Bekanntmachung des „Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN“ der Arbeitsgruppe „Telematik“ der Gemeinsamen Tagung hat Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Gefahrgut-beförderungspapiere im grenzüberschreitenden Transport geschaffen.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Elektronische Beförderungspapiere für Gefahrgut - Informationen (pdf, 206578 Byte)
Elektronische Beförderungspapiere für Gefahrgut - Bekanntmachung BMVI (pdf, 314947 Byte)
Elektronische Beförderungspapiere für Gefahrgut - Amtsteil (pdf, 430578 Byte)

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