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CBAM: CO2-Grenzausgleichsmechanismus startet am 1. Oktober 2023

Im Rahmen des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems ist voraussichtlich ab Januar 2026 die Einführung einer CO2-Grenzausgleichsabgabe geplant, mit der die Verlagerung von Treibhausgasemissionen verhindert werden soll. In einer ab 1. Oktober 2023 beginnenden Übergangsfrist gilt eine Berichtspflicht für alle Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Drittländern in die EU einführen. Auch ein indirekter Zollvertreter kann laut Entwurf der CBAM-Verordnung diese Pflichten im Auftrag des Importeurs übernehmen und nach Ablauf der Übergangsfrist als zugelassener CBAM-Anmelder fungieren.

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