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Bundeskabinett Verlängerung des Kurzarbeitergeld bis 30.09.2021

Das Bundeskabinett hat am 9. Juni 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen.

Demnach wird der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert. Gleichzeitig soll die vollständige Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert werden. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen dann noch 50 Prozent erstattet werden.

Eine 100 prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 ist weiterhin möglich, wenn während der Kurzarbeit qualifiziert wird (§ 106a SGB III).

Die Verordnung soll noch im Juni in Kraft treten. Sie finden diese hier:

Verlängerung des Kurzarbeitergeld bis 30.09.2021 - Dritte Verordnung (pdf, 163370 Byte)

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