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Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot am 31. Oktober 2016 sowie 2018 bis 2020

In den Ostdeutschen Bundesländern

Am Montag den 31. Oktober 2016, besteht in Deutschland in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lkw in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr.

In einem Erlass vom 28. September 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Ausnahme festgelegt, dass die oben angegebenen Lkw am 31. Oktober (Reformationstag) der Jahre 2016 sowie 2018 bis 2020 von 00:00 bis 22:00 Uhr die nachstehend bezeichneten Strecken bei Fahrten nach und von Berlin befahren dürfen.

Den Erlass finden Sie hier.

Ausnahme vom LKW-Fahrverbot am 31.10.2016 - Erlass 1 (pdf, 90481 Byte)
Ausnahme vom LKW-Fahrverbot am 31.10.2016 - Erlass 2 (pdf, 670567 Byte)

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