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Ukraine-Krise: Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen

Zur Abfederung entstandener wirtschaftlicher Schäden und Unsicherheiten, die aus direkten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland resultieren, will die Bundesregierung - vorbehaltlich noch erforderlicher EU-beihilferechtlicher Genehmigungen - betroffene deutsche Unternehmen wie zuvor in der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen unterstützen. Gezielte Maßnahmen zur Überwindung der aus gestiegenen Kraftstoffkosten entstandenen Liquiditätsengpässe insbesondere bei Unternehmen des Straßengüterverkehrs enthält das befristetet Maßnahmenpaket nicht.

 

Als Maßnahmen sind geplant:

 

Ein bis zu 7 Mrd. Euro umfassendes KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen (über das Zinsniveau liegen derzeit keine Angaben vor) und haftungsfreigestellten Krediten. Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

 

Als weitere Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zusätzlich verschlechtert und um existenzbedrohende Situationen vorzubeugen, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:

 

1. Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Nach derzeitigem Beratungsstand fallen Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche nicht in den Kreis „besonders betroffener Unternehmen“.

 

2. Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Mrd. vorgesehen.

 

3. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

 

Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen sollen jetzt zügig in enger Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen. Unter www.bundesfinanzministerium.de sollen in Kürze nähere Informationen verfügbar sein.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.