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Spedition und
Logistik

Großbritannien: Aktualisierung der Corona-Informationen

Gemäß den aktuellen britischen Vorschriften muss Transportpersonal im Güterverkehr, das nach Großbritannien einreist, Folgendes beachten:

- Eine digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise ist
  nicht mehr erforderlich.
- Die Selbstisolierung in der Kabine ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
- Es ist kein Test vor Einreise erforderlich.
 
Vollständig geimpftes Transportpersonal (Impfung in der EU, CH oder GB, 2. Impfung min. 14 Tage vor Einreise nach GB) muss bei Aufenthalten über 48 h in GB einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB vornehmen lassen.
 
Nicht oder nicht vollständig geimpftes Transportpersonal muss bei Aufenthalten über 48 h in GB einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB vornehmen lassen. Bei längeren Aufenthalten in GB wird dann alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.
 
Fahrer, die regelmäßig, d. h. mehrmals wöchentlich, nach GB einreisen, müssen sich alle 3 Tage einem Schnelltest bei den britischen Testzentren unterziehen.
 
Hat sich das Transportpersonal innerhalb der 10 Tage vor Einreise nach GB in einem Land aufgehalten, das auf der britischen COVID-19 „Red list“ steht, gelten gegenüber den oben genannten Regelungen verschärfte Sonderregeln, d. h. nach der Einreise muss auch Transportpersonal eine Quarantäne in einem dafür eigens ausgewiesenen Hotel absolvieren. Nach aktuellem Stand (23.11.2021) befinden sich allerdings keine Länder auf der britischen „Red list“ https://www.gov.uk/guidance/red-list-of-countries-and-territories.
 
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Großbritannien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/grossbritannien-node/grossbritanniensicherheit/206408.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.