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Corona-Krise: Up Date Frankreich

Der französische Verband AFTRI und die IRU stellen ein Update zur Corona-Lage in Frankreich zur Verfügung. Änderungen gegenüber unserer Veröffentlichung vom 16.03.2022 sind rot hervorgehoben.

Einreiseregularien für Transportpersonal

Transportpersonal von Güter- und Personentransporten ist von Testpflichten bei der Einreise nach Frankreich generell nicht betroffen. Diese Personen müssen lediglich das ausgefüllte "Certificate for International Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline, vgl. http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf mitführen.

Regularien für Transportpersonal im Land

Von eventuellen Ausgangssperren ist das Transportpersonal bei der Transportdurchführung freigestellt, benötigen jedoch in diesem Fall das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular "Justificatif de Déplacement Professionnel". Sie finden das Formular unter dem neuen Link https://www.interieur.gouv.fr/fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Deplacement-des-transporteurs-routiers-internationaux. Aktuell gibt es in Frankreich jedoch keine nächtlichen Ausgangssperren.

Die seit August 2021 in Frankreich geltende 3G-Nachweispflicht („pass sanitaire“) für den Zutritt zu Cafés, Bars, Restaurants, Einkaufszentren, Seniorenzentren und im inländischen Personenfernverkehr ist seit dem 14.03.2022 aufgehoben. Für Reisen von bzw. nach Frankreich mit dem öffentlichen Personenfernverkehr (TET- und TGV-Züge, frei organisierte Personenverkehrsdienstleistungen, regelmäßiger und gelegentlicher kollektiver Personenverkehr mit Reisebussen) ist die Notwendigkeit eines „pass sanitaire“ abhängig von der Infektionslage im jeweils anderen Land: Für Reisen auf dem Landweg aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die als „grünen Zone“ eingestuft sind, ist die Vorlage eines Gesundheitspasses nicht erforderlich, wenn sie für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden innerhalb eines Umkreises von 30 Kilometern um den Wohnort erfolgen oder beruflicher Natur sind, wobei ihre Dringlichkeit oder Häufigkeit mit der Durchführung eines Screening-Tests oder einer Untersuchung unvereinbar ist. Die aktuelle Einstufung von Ländern in Farbzonen kann unter dem Link https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/deplacements  überprüft werden. Im Personenverkehr sowie allen nur für Inhaber  von PNV-Tickets zugänglichen Flächen ist das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin vorgeschrieben.

Der französische Verband AFTRI erinnert ferner an die in Frankreich bereits seit Beginn der Pandemie geltenden Hygienemaßnahmen für den Gütertransportbereich, die von den Fahrern der Transportfahrzeuge bzw. dem Personal der Be- oder Entladestellen beachtet werden müssen:

- Wenn die Be- oder Entladestellen nicht über eine Waschgelegenheit verfügen, ist alkoholisches Gel zur Verfügung zu stellen.

- Das Fahrzeug ist mit einem Vorrat an Wasser und Seife sowie Einweghandtüchern oder hydroalkoholischem Gel auszustatten.

- Wenn die oben genannten Maßnahmen eingehalten werden, kann einem Fahrer der Zugang zu einem Be- oder Entladeort (einschließlich einer Waschgelegenheit, sofern dieser Ort über eine solche verfügt) nicht aus gesundheitlichen Gründen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie verweigert werden.

Anbieter von Coronatests in Frankreich finden Sie – geordnet nach Departments - unter     https://www.sante.fr/cf/centres-depistage-covid.html . In Frankreich sind COVID-Tests seit Oktober 2021für ungeimpfte Erwachsene kostenpflichtig. Die Mindestkosten für einen PCR-Test sind EUR 44,00; für einen AntiGen-Test EUR 22,00.

Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland

Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Frankreich seit dem 03.03.2022 nicht mehr als Risikogebiet (d.h. weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet).

Allgemeine Vorschriften

Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Frankreich vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:

Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

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