Fachvereinigung <br>Möbelspedition

Fachvereinigung
Möbelspedition

Verbindliche Änderungen im Seetransport von Fahrzeugen

Moebeltransporter

Ab dem 1. Januar 2012 müssen Fahrzeuge, die im Seeverkehr transportiert werden, mit leeren Tanks und Batteriesicherung befördert werden; andernfalls werden sie als Gefahrgut eingestuft.

Änderungen im Seetransport von Fahrzeugen (pdf, 38375 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511-9626-260.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.