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Russland-Embargo - fünftes Sanktionspaket in Kraft getreten

Das fünfte Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus ist am 8. April 2022 in Kraft getreten. Es umfasst neben der Aufnahme weiterer Personen in die Sanktionslisten unter anderem Einfuhrverbote für Kohle, Holz und Zement sowie diverse Ausfuhrverbote. In Russland und in Belarus niedergelassene Transportunternehmen dürfen in der EU keine Güter mehr im Straßengüterverkehr befördern und russischen Schiffen wird der Zugang zu den EU-Häfen untersagt. Zudem gilt ein Transaktionsverbot gegen vier russische Banken sowie der Ausschluss russischer Unternehmen von öffentlichen Auftragsvergaben der EU.

Umfangreiche Erläuterungen sowie Formulare zur Exportabwicklung finden Sie hier.

Russland Embargo 5. Sanktionspaket - Erläuterungen (pdf, 345851 Byte)
Russland Embargo 5. Sanktionspaket -Erklärung Exportkontrolle (pdf, 113882 Byte)
Russland Embargo 5. Sanktionspaket -Zollvollmacht Export deutsch (pdf, 106204 Byte)
Russland Embargo 5. Sanktionspaket -Zollvollmacht Export englisch (pdf, 111387 Byte)

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