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Russland: Gültigkeitsdauer von Genehmigungen des Jahres 2022; Genehmigungsaustausch für das Jahr 2023

24.01.2023 (Update)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 24.01.2023 mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der bilateralen Genehmigungen für den deutsch-russischen grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr für das Jahr 2022 bis einschließlich 01.03.2023 vereinbart wurde. Diese Regelung soll der Überbrückung bis zum endgültigen Austausch der bilateralen Genehmigungen für das Jahr 2023 dienen.

 

09.01.2023 (Update)

Am 9. Januar 2023 hat die Deutsche Botschaft in Moskau dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitgeteilt, dass die russische Seite der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der bilateralen Genehmigungen bis zum 31. Januar 2023 informell bereits zugestimmt hat. Der DSLV hatte am 6. Januar über Probleme bei der Anerkennung von bilateralen Genehmigungen berichtet. Sobald dem BMDV ein offizielles Schreiben der russischen Regierung hierzu vorliegt, wird es dieses nachreichen. 

Das BMDV bemüht sich derzeit ebenfalls darum, mit dem russischen Verkehrsministerium Klarheit über das weitere Vorgehen hinsichtlich der für das gesamte Jahr 2023 geltenden bilateralen Genehmigungen (neues Kontingent) zu erlangen.

 

06.01.2023

Nachdem es zu Problemen an der russischen Grenze kam, wurde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf Nachfrage von russischer Seite mitgeteilt, dass die Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr DE-RU für das Jahr 2022 nach dem bilateralen Straßenverkehrsabkommen von russischer Seite nicht, wie sonst üblich, bis zum 31. Januar 2023 anerkannt werden.

Das BMDV bemüht sich in dieser Sache derzeit um Klärung über die diplomatischen Kanäle. Die Deutsche Botschaft in Moskau geht davon aus, dass mit einer Antwort der russischen Seite wegen dortiger Feiertage frühestens im Laufe der kommenden Woche gerechnet werden kann. Obschon es sich bei der gegenseitigen Anerkennung der verlängerten Gültigkeitsdauer bis zum 31. Januar des Folgejahres um eine gängige Praxis handelt, kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die russische Seite vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Situation der Verlängerung zustimmen wird.

Die russische Seite hat die von Deutschland bereitgestellten Genehmigungen für das Jahr 2023 weder abgeholt, noch wurden russische Genehmigungen zur Verfügung gestellt. Auch hierzu steht das BMDV mit der russischen Seite in Kontakt und hält den DSLV Bundesverband Spedition und Logistik informiert.

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