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Russland: Ein- und Durchfuhrverbot für ausländische Transporte (Update)

Bezugnehmend auf die unsere Meldung zu Russland vom 5. Oktober 2022 informieren wir, dass die russische Regierung am 28. Dezember 2022 in diesem Zusammenhang Verordnung Nr. 2466 erlassen hat.

Mit der neuen Verordnung wird das Verbot der Einfuhr und des Transits ausländischer Transporte bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Außerdem ist darin festgelegt, dass die Verordnung für folgende grenzüberschreitende Transports nicht anwendbar ist:

  1. Postsendungen,
  2.  Diplomatenkoffer und Konsulatstaschen,
  3. humanitäre Hilfe,
  4. Waren, die über die belarussisch-russische Grenze eingeführt werden,
  5. Güter in Anhängern und Sattelanhängern, die in ausländischen Staaten registriert sind und von in Russland oder Weißrussland registrierten Lastwagen gezogen werden.

Darüber hinaus wurde die Liste (Anlage) der freigestellten Waren in Anhang 1 der Verordnung geändert und gekürzt; für Waren, die aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, ist nun ein Anhängertausch/Umladeverfahren erforderlich.

Die Verordnung Nr. 2466 vom 28. Dezember 2022 trat am 1. Januar 2023 in Kraft, die tatsächliche Anwendung der aktualisierten Liste der freigestellten Waren in Anhang 1 der Verordnung beginnt jedoch erst am 10. Januar 2023.

Der Originaltext der Verordnung Nr. 2466 vom 28. Dezember 2022 in russischer Sprache ist hier veröffentlicht: http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202212290069

Quelle: Regierung der Russischen Föderation

Liste der freigestellten Waren (pdf, 35134 Byte)

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