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DSLV positioniert sich zum BMI-Entwurf der LuftSiSchulV

Mit dem Entwurf zur Neufassung der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)vertut das Bundesinnenministerium (BMI) die Chance für eine grundlegende Neugestaltung der Schulungsanforderungen, kritisiert der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2022. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung in der Speditions- und Logistikbranche lässt der Entwurf viele Fragen unbeantwortet. Infolge des steigenden Aus- und Fortbildungsaufwands zeichnet sich allerdings ein deutlich höherer Kosten- und Zeitaufwand für die Unternehmen ab, ohne dass ein entsprechender Sicherheitsgewinn erkennbar ist.

Künftig muss alle drei Jahre eine arbeitsmedizinische Bestätigung über die "physische und mentale Geeignetheit" vorgelegt werden – auch für Personal, das nach Nr. 11.2.3.9 des Anhangs der EU-Luftsicherheitsverordnung 2015/1998 zu schulen ist. Dieses Verfahren geht nach Auffassung des DSLV über die europäischen Anforderungen hinaus und wäre auch im Vergleich mit der Umsetzungspraxis in anderen EU-Mitgliedsstaaten unverhältnismäßig. Eine Bewertung der Eignungen zur wirksamen Wahrnehmung der Tätigkeiten sollte für 11.2.3.9-Personal weiterhin im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch den Arbeitgeber und ohne zwingende ärztliche Untersuchung erfolgen, fordert der DSLV. Die Bewertung des Entwurfs ergibt sich im Einzelnen aus der DSLV-Stellungnahme im Anhang.

DSLV - Stellungnahme (pdf, 233901 Byte)

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