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Belarus - Einreiseverbot für EU-LKW/Aktualisierung

Ein Erlass des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 247 vom 22.04.2022 sieht folgende Änderungen des Einreiseverbots für EU-Transportunternehmen in das Territorium von Belarus vor:

 

1. Die Liste der Ausnahmen wird erweitert und umfasst jetzt:

  • Post;
  • sperrige Güter, die besondere Genehmigungen und Fahrzeuge für ihre Beförderung benötigen;
  • humanitäre Güter;
  • lebende Tiere und Spezialfahrzeuge für deren Transport;
  • Medikamente (auch in loser Schüttung), medizinische Geräte und Ersatzteile für diese, Rohstoffe für die Herstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten, Blut, menschliche Organe und Gewebe;
  • leere Fahrzeuge, die in die EU zurückkehren.

 

2. Das Dekret sieht auch die Verantwortung für Verstöße gegen das Verbot vor und verhängt Geldstrafen für den Fahrer (bis zu 1000 Euro) und das Transportunternehmen (bis zu 500 Euro).

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