Fachvereinigung <br>Spedition und<br> Logistik

Fachvereinigung
Spedition und
Logistik

MusterVerordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen

Wir berichteten über die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie den Sachstand und unsere Aktivitäten hinsichtlich der Regelungen für Ein- und Rückreisende und die Auswirkungen auf die Logistik.

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie weitere Verkehrsverbände haben auf die Muster-Verordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus reagiert.
 
Die Verordnung begrenzt in ihrem § 2 Abs. 2 den Adressatenkreis, für den Ausnahmen von einer Quarantänepflicht gelten sollen, lediglich auf die Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten. Die Verbände drängen auf eine generelle Ausnahme für das Fahrpersonal, damit internationale Lieferketten nicht wie zu Beginn der Corona-Krise gestört werden.

Da sich die Bundesländer an den Vorgaben der Muster-Verordnung lediglich orientieren müssen, drohen nicht nur schärfere Regelungen als bisher, sondern ein zusätzlicher Regelungs-Flickenteppich.

Das gemeinsame Verbändeschreiben an das federführende BMI finden Sie hier.

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.