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Corona-Virus: Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon bis 31. Mai 2022 verlängert

Im Hinblick auf die anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erneut bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
 
Demnach dürfen Ärzte bei Versicherten mit Atemwegserkrankungen auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen. Danach besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon (pdf, 141053 Byte)

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