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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert und tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) aufgrund des beständigen Abklingens der Infektionszahlen nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert wird. Speditions- und Logistikbetriebe müssen die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung demnach nur noch bis einschließlich 25. Mai 2022 anwenden.

 

Das BMAS weist allerdings darauf hin, dass Arbeitgeber regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin zu beobachten haben und ihr betriebliches Hygienekonzept bei Bedarf an das Infektionsgeschehen anzupassen haben. Hierzu wird das BMAS Empfehlungen erarbeiten, die Arbeitgebern Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung etwaiger betrieblicher Ausbrüche geben sollen.

 

Darüber hinaus hat das BMAS angekündigt, für den Fall von bundesweit steigenden Infektionszahlen rechtzeitig notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

 

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