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Umsetzung EU-Mobilitäts-Paket

fahrendes Taxifahrendes Taxi

BMDV, BAG und Zoll geben weitere Hinweise zur Umsetzung des EU-Mobilitäts-Pakets. Nach einer gemeinsamen Auslegung von Bund und Ländern müssen Unternehmen, die im grenz-überschreitenden Verkehr ausschließlich Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen einsetzen, ab dem 21. Mai 2022 eine ,kleine Gemeinschaftslizenz‘ beantragen.

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