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Stadt Lüdenscheid verordnet Lkw-Durchfahrtsverbot ab dem 10. Juni 2023

Ab dem 10. Juni 2023 wird die Stadt Lüdenscheid ein LKW-Durchfahrtsverbot für den reinen Transitverkehr anordnen. Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 (Volmestraße) in Brügge. Ausnahmen gelten jedoch für den regionalen Güterverkehr.

 

Unser Schwesterverband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) hat sich seit der Vollsperrung der Rahmedetalbrücke (A45) gemeinsam mit Mitgliedern vor Ort für eine funktionierende regionale Wirtschaft, Infrastruktur und Ver- und Entsorgungsverkehre eingesetzt, mit Anwohnern, Politik, Verwaltung und Medien diskutiert und für einen schnellen Infrastrukturwiederaufbau geworben.  Gemeinsam mit Industrie und Wirtschaft, insbesondere mit der IHK Hagen wurde versucht, dieses Szenario abzuwenden und nach dem Grundsatzbeschluss des Durchfahrtsverbots tragfähig zu gestalten. Eine FAQ-Liste informiert ausführlich über die Einzelheiten des Durchfahrtsverbots und die Ausnahmeregelungen.

 

Wichtige Aspekte der Regelung Durchfahrtsverbot Lüdenscheid:

 

Grundsätzlich betroffen: alle Fahrzeuge über 3,5 t.

 

1.  Ohne Ausnahmegenehmigung sind folgende Transporte möglich:

  • Wenn ein Belade- oder Zielort im Stadtgebiet Lüdenscheid liegt (unabhängig von der Streckenlänge).
  • Der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort dürfen nicht weiter als 75 km Luftlinie auseinanderliegen. Nicht der Sitz einer Firma oder eines Kunden gilt als Grundlage für den Radius, sondern der Mittelpunkt der jeweiligen Kommune.

 

2. Vereinfachtes Verfahren für folgende Nachbarkommunen:

  • Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle, Werdohl.
  • Wenn sich im Güterverkehr ein Belade- oder ein Zielort in o.g. Gemeinden befindet und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie liegt (siehe oben) wird eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag ohne besondere Prüfung erteilt.

 

3. (Standard)Verfahren:

  • Für Fahrzeuge im Güterverkehr, bei denen ein Belade- oder ein Zielort nicht in Lüdenscheid oder einer der vorgenannten Gemeinden liegt und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie beträgt (siehe oben), muss bei der Stadt Lüdenscheid eine Ausnahmegenehmigung beantragt und begründet werden.

4. Gebühren: 100 € für (Sammel-) Ausnahmegenehmigungen.

 

5. Mitführungspflicht:

  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt den Inhaber nur in Kombination mit den Frachtpapieren zur Fahrt durch das Lüdenscheider Stadtgebiet.

 

6.  Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen:

 

7. Kontaktadresse der Stadt Lüdenscheid für Ausnahmen (Antragstellung möglichst per E-Mail):

Antrag für Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Durchfahrtverbot Lüdenscheid (pdf, 136801 Byte)
Stadt Lüdenscheid verordnet Lkw-Durchfahrtsverbot - FAQs (pdf, 156485 Byte)

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