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Rahmenverträge für Umzüge der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes

Am 18. Juni 2019 hat ein Gespräch der AMÖ mit Vertretern der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes stattgefunden, bei dem Probleme bei der Abwicklung des Rahmenvertrages Auslandsumzüge sowie eine Anpassung der Konditionen erörtert worden sind.

Der Rahmenvertrag für Inlandsumzüge wird nach einer mehrjährigen Vorbereitung gekündigt und durch ein neues Vertragswerk ersetzt, das gesondert gezeichnet werden muss.

Die Kündigung des Rahmenvertrages Inlandsumzüge geht den Rahmenvertragspartnern unmittelbar durch das BAIUDBw zu. Über den Inhalt und die Sonderheiten des neuen Rahmenvertrages werden wir zeitnah noch einmal gesondert informieren. Zu beachten ist das neu aufgenommene Verbot mit der Stellung als Rahmenvertragspartner zu werben, dass ab dem 1. Januar 2019 durchgängig gilt.

 

Die Änderungen die den Rahmenvertrag Auslandsumzüge betreffen finden Sie hier:

Rahmenverträge für Umzüge der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes - Anpassungen und Konditionen (pdf, 74492 Byte)
Rahmenverträge für Umzüge der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes - Anpassung Ausland zum 01.07.2019 (pdf, 162671 Byte)

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