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Reisekosten – Pauschbeträge 2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat bekannt gegeben, dass die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen pandemiebedingt zum 1. Januar 2022 unverändert fortgelten werden. Demzufolge sind die durch das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021" veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.

Das Schreiben des BMF und die Pauschbeträge finden sie hier.

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