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Corona-Pandemie – Aktualisierte gemeinsame Informationen der Verbände zu nationalen und internationalen Vorschriften (Stand 09.01.2023)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt dringend mit, dass mit Wirkung vom kommenden Montag, 09. Januar 2023, 0:00 Uhr (Nacht von Sonntag auf Montag) die Volksrepublik China (einschl. der Sonderverwaltungsregion Macau) gemäß der Corona-Einreiseverordnung zu einem Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht, erklärt wird.

Diese Einstufung erfolgt aufgrund der epidemiologischen Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung die durch die 8. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst und bis zum 7. April 2023 verlängert wurde. Diese enthält folgende Regelungen in Bezug auf Virusvariantengebiete:

  1. Einführung einer neuen Kategorie von Virusvariantengebieten, in denen eine neue Variante noch nicht aufgetreten sein muss, sondern es ausreicht, dass deren Auftreten droht (§ 2 Satz 1 Nummer 3a Buchstabe a CoronaEinreiseV neue Fassung),
  2. Verbunden mit dieser neuen Kategorie von Virusvariantengebieten sind weder Beförderungsverbote noch Absonderungspflichten, jedoch
  3. eine PoC-Antigen-Testpflicht vor Einreise (§ 5 Satz 2 CoronaEinreiseV neue Fassung),
  4. sowie eine stichprobenartige Testpflicht nach Einreise auf Anforderung der zuständigen Behörden (§ 5a CoronaEinreiseV neue Fassung).
  5. Die Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet entfällt aufgrund des Auslaufens der digitalen Einreiseanmeldung (DEA).

Für Transportpersonal besteht eine Ausnahme bei der Testpflicht vor Einreise (§ 6 Absatz 3 Nummer 2 CoronaEinreiseV): Transportpersonal hat den Test lediglich zweimal pro Woche nach Einreise durchzuführen.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die stichprobenartige Testpflicht nach Einreiseaus Virusvariantengebieten auf Anforderung der zuständigen Behörden.

Diese Regelungen gelten somit ab Montag, 09.01.2023, 0:00 Uhr für Einreisen aus der Volksrepublik China.

Beigefügt finden Sie den Text der 8. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. Die konsolidierte Fassung der Coronavirus-Einreiseverordnung liegt dem BMDV noch nicht vor.

Quelle: DSLV 2023-01-07_RW

Achte Änderungsverordnung CoronaEinreiseV Stand 06.01.2023 (pdf, 291215 Byte)
Einreisevorschriften Deutschland-Stand 09.01.2023 (pdf, 176212 Byte)
Einreisevorschriften Deutschland Ausnahmen 09.01.2023 (pdf, 165606 Byte)

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