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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung in Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung informiert uns über zwei befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung. Diese Ausnahmeregeln gelten nur für gewerbliche oder entgeltliche Beförderungen von Hilfstransporten und Militärtransporte im Rahmen des Ukraine Krieges und mit denen im Zusammenhang stehende Leerfahrten. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, müssten diese dort beantragt werden.

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