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StVZO: 53. Ausnahmeverordnung zu 44 t im Kombiverkehr geändert

Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Interpretationen des Textes der 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO gegeben hat, wurde im Bundesgesetzblatt I vom 31. Juli 2013 die Definition des Begriffes „Kombinierter Verkehr“ präzisiert.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen hierzu.

53. Ausnahmeverordnung StVZO (pdf, 17844 Byte)
Newsletter Nr. 32 aus 2013 (pdf, 318596 Byte)

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