Das BMVI hat die siebte Änderungsverordnung zur LKWÜberlStVAusnV im Bundesanzeiger verkündet.
Somit ist für Lang-Lkw ein (Weiter-) Betrieb in Deutschland auf den in der jeweils gültigen Ausnahmeverordnung ausgewiesenen Strecken möglich. Für Lang-Lkw-Typ 3-5 wird der Betrieb zeitlich unbefristet, für Typ 2 vorerst auf ein Jahr und für Typ 1 für sieben Jahre befristet.
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