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BGL nimmt Stellung zum überarb.Entwurf einer VO über die Verstoßkategorisierung

Die EU-Kommission hat einen überarbeiten Entwurf einer Kommissions-Verordnung zur Kategorisierung schwerwiegender Verstöße vorgelegt.

Über diesen wird bei der EU-Kommission im Oktober 2015 abgestimmt werden. Der BGL hat hierzu Stellung genommen. Allerdings werden die von der EU-Kommission mit dem neuen „road package“ ab dem Jahr 2016 geplanten Änderungen bei der europäischen Berufszugangsverordnung 1071/2009 abzuwarten sein.

Ende 2014 haben wir Sie darüber informiert, dass die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 2b der VO (EG) 1071/2009 von der EU-Kommission erstellte Verordnung zur „Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können,…“ vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde und entgegen vorheriger Erwartung damit vorerst nicht in Kraft getreten ist. Folglich war eine weitere Überarbeitung der Verordnung erforderlich.

Auf den nunmehr vorliegenden überarbeiteten Entwurf der EU-Kommission hat der BGL Stellung genommen. Der überarbeitete Kommissionsentwurf samt Anhang (bisher nur in englischer Sprache verfügbar) sowie die Stellungnahme des BGL befinden sich in der Anlage.

 


 

Entgegen vorherigeren Befürchtungen enthält der jetzt vorliegende Entwurf lediglich kleinere, überwiegend redaktionelle Änderungen, die seitens des BGL auf keinerlei Einwände stoßen. Kabotageverstöße wurden, trotz Forderung des Europäischen Parlaments und einiger Mitgliedsstaaten, nicht aufgenommen. Das BMVI teilte uns mit, die Kommission sehe sich hieran aus Rechtsgründen gehindert. Aus Sicht des BGL sollte die geringfügig geänderte Verordnung über die Verstoßkategorisierung nunmehr auf Zustimmung stoßen.

Von weit größerer Relevanz werden aber die geplanten Änderungen der europäischen Berufszugangsverordnung 1071/2009 sein, die mit dem neuen „road package“ ab dem Jahr 2016 von der EU-Kommission angedacht sind. Durch die Änderung der Verordnung 1071/2009 soll die Ermächtigungsgrundlage für die vorliegende Verordnung über die Verstoßkategorisierung erweitert werden, so dass in letztere Verordnung neue Tatbestände aufgenommen werden könnten. Diese Entwicklung wird der BGL genau beobachten. Eine solche Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage darf aus Sicht des BGL nicht die bereits zurückgewiesenen Zielsetzungen verfolgen, die Gegenstand des ursprünglichen Verordnungsentwurfs aus dem Jahr 2013 waren. Einem Mandat für eine Ausweitung der Liste der „Sieben Todsünden“, bei denen die Aberkennung der Zuverlässigkeit zwangsläufig erfolgt, ohne den Behörden einen Ermessenspielraum einzuräumen – dies galt bei dem Entwurf aus dem Jahr 2013 etwa für den Bereich Tiertransporte – steht der BGL ablehnend gegenüber. Die Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für die Verstoßkategorisierung durch Änderung der Verordnung (EG) 1071/2009 sollte sich in engen Grenzen halten und sich allenfalls auf solche Verstöße erstrecken, die von sehr großer Relevanz für die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen sind.
 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Stellungnahme des BGL (pdf, 48675 Byte)
EU-Kategorisierung der schwerwiegenden Verstöße (pdf, 244063 Byte)
EU-Kategorisierung der schwerwiegenden Verstöße (pdf, 64811 Byte)

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