Die bestehende Chemikalien-Klimaschutzverordnung enthält chemikalien- und abfallrechtliche Regelungen.
Diese sollen die Einträge bestimmter klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase in die Erdatmosphäre verhindern bzw. reduzieren. Wegen neuer europarechtlicher Vorgaben steht eine Änderung aus. Insbesondere enthält die neue Verordnung Anforderungen an die Sachkunde beim Umgang mit solchen Stoffen sowie Regelungen für eine Rücknahmeverpflichtung.
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