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Güterkraftverkehr und
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Polen: Mitführungspflicht eines Feuerlöschers

besteht nicht für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

Das polnische Ministerium für Infrastruktur weist die Kontrollbehörden nochmals darauf hin, dass in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gemäß des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08. November 1968 (Wiener Weltabkommen) keinen Feuerlöscher mitführen müssen.

Unternehmen, die regelmäßig Verkehre in Polen durchführen ist zu empfehlen, das beiliegende Schreiben in polnischer Sprache im Fahrzeug mitführen zu lassen, um es gegebenenfalls bei Kontrollen vorzeigen zu können.

Merkblatt in polnischer Sprache (pdf, 341445 Byte)
Merkblatt in deutscher Sprache (pdf, 55402 Byte)

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