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Güterkraftverkehr und
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Polen: Elektronisches Überwachungssystem für Beförderungen bestimmter Warengruppen

tritt am 18. April 2017 in Kraft

Das elektronische Überwachungssystem für Beförderungen bestimmter Warengruppen in Polen tritt am 18. April 2017 in Kraft.

Der BGL hat uns eine Teilliste der betroffenen Warengruppen vorgelegt.

Warengruppen mit KN-Code (pdf, 237852 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.

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Der BGL hat ebenfalls eine deutsche Übersetzung der Artikel 3 bis 11 des neuen Gesetzes anfertigen lassen. In Artikel 3 sind die Warengruppennummern genannt, die ab 18. April 2017 unter das elektronische Überwachungssystem fallen werden. Dabei sind Warengruppennummern aufgelistet, die unter die polnische Klassifizierung von Erzeugnissen und Leistungen (PKWiU) sowie Warengruppennummern die unter die europäische Kombinierte Nomenklatur (KN) fallen.

deutsche Teilübersetzung (pdf, 25841 Byte)

Die vom BGL veranlasste Übersetzung der vom polnischen Verband ZMPD zur Verfügung gestellten Aufstellung der Warengruppen, die ebenfalls unter das neue elektronische Überwachungssystem fallen, im Gesetz aber mit den Warengruppennummern der polnischen Klassifizierung von Erzeugnissen und Leistungen (PKWiU) bezeichnet sind, finden Sie nachfolgend.

Übersetzung (pdf, 36861 Byte)

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