Fachvereinigung <br>Güterkraftverkehr und <br>Entsorgung

Fachvereinigung
Güterkraftverkehr und
Entsorgung

2-Fahrer-Besatzung in Frankreich – Schreiben des Französischen Transportminis

Französische Kontrollbehörden kehren zur bisherigen Kontrollpraxis bei 2-Fahrer-Besatzung zurück.

Bereits seit Anfang des Jahres erreichten den BGL  Meldungen, wonach französische Kontrollbehörden damit begonnen haben sollen, Sanktionen gegen 2-Fahrer-Besatzungen zu verhängen, wenn der zweite Fahrer eine Lenkzeitunterbrechung (Pause) auf dem Beifahrersitz in einem fahrenden Fahrzeug verbracht hatte. Der angebliche Verstoß sollte in einem Überschreiten der ununterbrochenen Lenkzeit bestanden haben, weil der zweite Fahrer nach Ablauf des Lenkzeitblocks von 4,5 Stunden des ersten Fahrers „nahtlos“ das Steuer übernommen hatte, ohne zuvor eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt zu haben. Die Kontrolleure beriefen sich dabei auf einen Verstoß gegen Artikel 34 Abs. 5 VO (EU) Nr. 165/2014.

Verlangt worden sei, dass jeder Fahrer vor Beginn seines neuen Lenkzeitblocks eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten genommen haben musste, die nicht auf dem Beifahrersitz eines fahrenden Lkw verbracht worden war.

 


 

Inzwischen hat das französische Ministerium für Umwelt, Energie und Meer eingegriffen und wieder für Rechtssicherheit gesorgt, indem es die Rückkehr zur ursprünglichen Rechtsauslegung unmissverständlich angeordnet hat.

Mit Schreiben vom 15. Juni 2016 hat das Ministerium offiziell alle Strafverfolgungsbehörden angewiesen, Mehrfahrerbesatzungen entsprechend der Leitlinie Nr. 2 der EU-Kommission zu kontrollieren. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, werden alle auf Grund der abweichenden Verordnungsauslegung eingeleiteten Ermittlungsverfahren eingestellt und verhängte/entrichtete Sicherheitsleistungen oder Geldbußen zurückerstattet.

Betroffene Mitgliedsunternehmen sollten, den Brief des Ministeriums für Umwelt, Energie und Meer (Original und Übersetzung), in Kopie in Fahrzeugen mit Doppelbesatzung bei Fahrten in Frankreich an Bord mitführen, damit es bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Darüber hinaus kann das Schreiben auch bei der Rückerstattung ungerechtfertigter Bußgelder Argumentationshilfe leisten.
 
Das Schreiben des Ministeriums sowie eine Übersetzung finden Sie nachfolgend.

Schreiben des Ministeriums samt Übersetzung (pdf, 424780 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.